Datenschutzberatung &
Externe Datenschutzbeauftragte

Wir beraten Sie im Datenschutz und übernehmen die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten - lösungsorientiert und nach Ihrem Bedarf.

spezialisierte Anwälte

langjährige Erfahrung

bundesweite Beratung

praxisgerechte Arbeitsweise

Leistungen

Von der Beratung zu einer Einzelfrage über die Bereitstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bis zum kompletten Datenschutzmanagement: Unser Maßnahmenpaket ist immer nur so groß wie Ihr individueller Unterstützungsbedarf. Mit langjähriger Erfahrung, umfassendem Know-how und großer Begeisterung fürs Thema unterstützen wir Sie u. a. in folgenden Bereichen:

Datenschutzbeauftragter

In kleinen und mittleren Unternehmen rechnet sich ein interner Fachmann für den Datenschutz häufig nicht. Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Sie - so sorgen Sie für einen sicheren Stand gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden und behalten gleichzeitig den Kopf frei für Ihr Kerngeschäft.

Datenschutzberatung

Sie möchten sichergehen, dass Ihr interner Datenschutzbeauftragter jederzeit up to date ist? Gerne unterstützen wir Ihren internen Datenschutzbeauftragten in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz und ermitteln beispielsweise den Handlungs- bzw. Änderungsbedarf in Bezug auf notwendige Datenschutzmaßnahmen.

Selbst wenn Sie nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, müssen Sie die Datenschutzvorschriften vollumfänglich erfüllen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Datenschutzmanagement

Bei Bedarf kümmern wir uns nicht nur punktuell um Ihre Datenschutz-Themen, sondern sorgen auch für ein ganzheitliches Datenschutzmanagement. Dazu haben wir eine Vielzahl von sofort einsetzbaren Prozessen, Richtlinien, Betriebsvereinbarungen, Verträgen, Einwilligungserklärungen, Verpflichtungserklärungen und Arbeitsanweisungen im Datenschutz vorbereitet:

  • Betriebsvereinbarung/Richtlinie zum Datenschutz
  • Betriebsvereinbarung/Richtlinie zum Mobile Office
  • Datenschutzerklärungen für Websites, Shops, Apps & Co.
  • Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
  • Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos, -videos oder -daten
  • Löschrichtlinie
  • Merkblatt & Musterschild zur Videoüberwachung
  • Pflichtinformationen nach Art. 13 und 14 DS-GVO
  • Richtlinie zur Regelung von „Bring Your Own Device“ (BYOD)
  • Richtlinie zum Home Office
  • Richtlinie zur Fernwartung durch eigene Mitarbeiter
  • Richtlinie zur privaten Nutzung von Mail, Internet und Telefon
  • Social-Media-Richtlinie
  • Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DS-GVO
  • Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit
  • Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
  • Vertraulichkeitsvereinbarung für externe Dienstleister
  • u. v. a.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. Auf der Basis jahrelanger Erfahrung mit unseren Mandanten erhalten Sie bei uns nicht nur Musterformulare, sondern passgenaue Prozesse, die eine einfache Erhebung und laufende Pflege Ihres Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten ermöglichen.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung dient der Bewertung von Risiken und deren möglichen Folgen für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen. Wir sagen Ihnen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist und unterstützen Sie bei deren Durchführung und Dokumentation.

Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Datenschutz-Grundverordnung fordert die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Wir begleiten Sie nicht nur bei der Einrichtung dieser Maßnahmen, sondern auditieren und bescheinigen diese bei Bedarf auch gegenüber Dritten.

Auftragsverarbeitung

Egal, ob Sie selbst Auftragsverarbeiter sind oder solche einsetzen: Wir kümmern uns um die notwendigen Überprüfungen, Verträge zur Auftragsverarbeitung, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten und technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Schulung & Sensibilisierung

Die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern im Datenschutz muss nicht kosten- und zeitintensiv sein. Mit passgenauen Maßnahmen schonen wir Ihre Ressourcen. Dabei greifen wir auf unsere fertigen Konzepte für Ihre Führungskräfte, ITler, Personaler und alle übrigen Mitarbeiter zurück. Mit Materialien zur Sensibilisierung von Mitarbeitern aus unserem eigenen Datenschutz-Verlag machen wir das Thema Datenschutz verständlich. Die Tools unserer Datenschutzmanagement-Plattform privacy.digital garantieren eine zeitgemäße und revisionssichere Umsetzung.

Kontakt mit den Aufsichtsbehörden

Der Kontakt mit den Aufsichtsbehörden gehört zu den sensibelsten Situationen. Bei uns ist Ihre Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden in guten Händen: Wir unterstützen Sie besonnen und vorausschauend bei Anfragen und Kontrollen der Aufsichtsbehörden.

Anträge von Betroffenen

Betroffene haben eine Vielzahl von Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit etc.). Die Bearbeitung und Beantwortung solcher Anträge kann schwierig sein. Wir helfen Ihnen dabei zu prüfen, ob das geltend gemachte Recht besteht, und den Antrag entsprechend zu beantworten.

Hilfe bei Datenschutzverstößen

Ein Verstoß gegen die Datenschutzvorschriften kann schwerwiegende Folgen für Sie haben - von der Geldbuße bis zum Imageschaden. Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzvorschriften ist daher schnelles und umsichtiges Handeln gefragt. Mit kühlem Kopf und langjähriger Erfahrung sind wir auch im Ernstfall an Ihrer Seite.

Rechenschaftspflicht & Berichtswesen

Sie müssen im Zweifel den Nachweis führen können, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten wurden. Daher haben wir alle unsere Maßnahmen in sich so aufgebaut, dass die Umsetzung einer Maßnahme bereits der Rechenschaftspflicht genügt. Falls Sie es wünschen, erstellen wir zudem entsprechende Datenschutz-Tätigkeitsberichte zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden, Kunden, Geschäftspartnern etc.

Haben Sie Fragen?

0251 203197-0

Über uns

Mit uns setzen Sie auf das Spin-off einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die bereits seit der Gründung im Jahr 2010 ihren Tätigkeitsschwerpunkt im betrieblichen Datenschutz hat. Bei uns stehen Ihnen daher spezialisierte Anwälte als Berater und externe Datenschutzbeauftragte zur Seite.

Wir arbeiten lösungsorientiert und praxisnah: Bei uns erfahren Sie nicht nur, welche Vorschriften Sie im Datenschutz einhalten müssen, sondern auch wie Sie diese umsetzen. Statt Standardformularen erhalten Sie sofort einsetzbare, individuell erstellte Texte und dazu die passende Handlungsanweisung. Einfacher kann Datenschutz für Sie nicht sein.

Suchen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Team

Johannes Meibers, LL.M.

Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Externer Datenschutzbeauftragter

Nils Volmer, LL.M.

Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Philipp Eickhoff, LL.M.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Daniel Geisler

Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter

Karoline Ligocki

Rechtsanwältin und Externe Datenschutzbeauftragte

Carina Gockel

Backoffice

Thorsten Dorn

Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung

Kristina Benko

Kauffrau für Büromanagement und Geprüfte Fachwirtin für Marketing

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Referenzen

Vom IT-Systemhaus bis zum Software-Hersteller, vom Bildungswesen bis zur kunststoff- und metallverarbeitenden Industrie: Unternehmen aus ganz Deutschland verlassen sich auf unser Know-how im Datenschutz.

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48151 Münster